Der Schritt in die Selbstständigkeit: Vorbereitung & Gründungszuschuss
Timing, Sperrzeiten, bis zu 18.000 € Starthilfe und der sichere Übergang
Der Entschluss, das Angestelltenverhältnis zu verlassen, ist oft der emotionalste Schritt. Doch emotionale Entscheidungen sollten stets auf einem kühlen, mathematischen Fundament stehen. Wer überstürzt kündigt, riskiert nicht nur eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sondern verschenkt unter Umständen über 18.000 € staatliche Förderung.
Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist eine Ermessensleistung für Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Er wird in zwei Phasen gewährt:
- Phase 1 (6 Monate): Voller monatlicher ALG-I-Satz (ca. 60–67% deines letzten Nettogehalts) plus 300 € monatlich steuerfrei zur sozialen Absicherung.
- Phase 2 (weitere 9 Monate): Weitere 300 € monatlich steuerfrei, sofern die Geschäftstätigkeit intensiv ausgeübt wird.
Die richtige Reihenfolge beim Ausstieg
- 1. Vorbereitung im bestehenden JobErstelle deinen Businessplan, definiere deine Zielgruppe und sichere deinen Notgroschen (Runway von mind. 6 Monaten). Sprich mit ersten potenziellen Auftraggebern, ohne gegen das Wettbewerbsverbot deines Arbeitsvertrags zu verstoßen.
- 2. Kündigung vs. AufhebungsvertragBei eigener Kündigung droht in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen oder mit ärztlichem Attest (Überlastung/Burnout) kann eine Sperrzeit unter Umständen abwenden.
- 3. Arbeitslos melden & Gründungsabsicht signalisierenMelde dich am ersten Tag nach Beendigung persönlich oder online arbeitslos und teile deinem Arbeitsvermittler sofort mit, dass du eine tragfähige Selbstständigkeit anstrebst.
Das hier ist die Kurzfassung. Mit Sparrate, Rendite und Inflation rechnest du im vollständigen Freiheitsrechner weiter.